Ingenieurbüro Lehmeyer  |  Tel.: 09141 86820 | Wir freuen uns auf Ihren Anruf !
Energieberatung  neutral unabhängig professionell

 

 

Wann ist der Energieausweis Pflicht ?

 

 

Ab 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter unaufgefordert einen Energieausweis für ihre Immobilie vorlegen. Beim Schalten einer kommerzielle Anzeige zwecks Vermietung oder Verkauf einer Immobilie sind dann auch die Energiekennwerte mit anzugeben. Im neuen § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) regelt die EnEV 2014 welche Kennwerte aus dem Energieausweis veröffentlicht werden:


• Art des ausgestellte Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch),
• Endenergiebedarf oder –verbrauch des Gebäudes,
• die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
• bei Wohnhäusern auch das Baujahr und die Effizienzklasse.

 

Die Regelung betrifft jedoch nur neue Energieausweise, die nach dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung in 2014 ausgestellt werden. Wer die neue Anzeige-Pflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht erfüllt handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro belangt werden. Die neuen Mieter oder Käufer erhalten außerdem den Energieausweis als Original oder Kopie.

 

 

 Bußgeldkatalog der EnEV

 

 

 

 

 

Den Energieausweis gibt es als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis

  

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Basis der Heizkostenabrechnungen erstellt. Das bedeutet, dass hier die Gewohnheiten der Verbraucher zählen: Wer beispielsweise viel unterwegs ist, heizt weniger, wer schnell friert, heizt besonders gut ein, und eine vierköpfige Familie verbraucht auch mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt. Dies birgt gewisse Ungenauigkeiten.

  

Die Kosten vom Bedarfsausweis rechnen sich

Für die zweite Variante, den sogenannten Bedarfsausweis, nehmen zugelassene Energieberater die baulichen Bestandteile des Gebäudes und die Pläne genau unter die Lupe.  So wird der Zustand des Hauses und nicht das Verhalten der Bewohner analysiert, wie beim Verbrauchsausweis. Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt beim Bedarfsausweis keine Rolle.

Der Bedarfsorientierte ist zwar teurer, bietet aber eine echte Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter.  Außerdem erhalten Eigentümer detaillierte Vorschläge zur energetischen Sanierung des Hauses, so lohnt sich der Ausweis auch in Hinsicht der Erkenntnisse über Bauteilqualitäten am Gebäude.

 

 

Für Ein- bis Vierfamilienhäuser, die vor 1977 gebaut und noch nicht umfassend energetisch saniert wurden muss ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Für andere Gebäude reicht auch der günstigere Verbrauchsausweis. Erstellen lassen müssen ihn die Eigentümer.

 

Der Energieausweis muss von Vermietern und Verkäufern aktiv – also immer und auch ohne Nachfrage – ausgehändigt werden.   Im naher Zukunft soll eine Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung von der Bundesregierung beschlossen werden, die vorsieht, dass energetische Kennwerte sogar schon in Immobilienanzeigen angegeben werden müssen.